Bundesregierung grenzt einen Großteil der Film- und Fernsehschaffenden weiterhin vom ALG-Bezug aus

Seit der Änderung durch die Hartz-Gesetze fallen die meisten Beschäftigten der Film- und Fernsehbranche durch das soziale Raster der Arbeitslosenversicherung. Und dies, obwohl sie hohe Beiträge einzahlen. Der Grund ist: ihre Beschäftigungsverhältnisse sind zumeist zu kurzfristig, um die im Gesetz vorgesehene Anwartschaftszeit von 12 Monaten innerhalb von zwei Jahren zu erreichen.
Bereits vor zwei Jahren hatte die Bundestags-Enquetekommission Kultur in Deutschland Änderungsvorschläge unterbreitet, die alle Parteien guthießen. Trotzdem ist es der Großen Koalition bisher nicht gelungen, das Sozialgesetz zum Bezug von ALG I sinnvoll zu ändern.
Auf Drängen der Verbände der Film- und Fernsehwirtschaft hat es eine Neufassung der Anwartschaftszeiten gegeben, die allerdings völlig unzureichend ist. Seit dem 1.8. 2009 gilt, dass kurzfristig Beschäftigte bereits bei einem Beschäftigungsumfang von 180 SV-Tagen (erreicht in zwei Jahren) einen ALG-Anspruch haben.
Allerdings ist diese gesenkte Anwartschaftszeit an Bedingungen geknüpft: 1. dürfen die jeweiligen Arbeitsverhältnisse überwiegend nicht länger als einen Monat sein. 2. darf der jährliche Verdienst nicht mehr als EUR 30.240 betragen.
Beide Bedingungen drängen einen Großteil der Beschäftigten der Film- und Fernsehbranche noch immer aus der Anwendung dieser Neuregelung heraus. Sie läuft damit weitgehend ins Leere. Tatsächlich sind die typischen Beschäftigungsverhältnisse in der Film- und Fernsehwirtschaft nämlich erheblich länger.
Sinnvoll wäre deshalb eine Kurzfristigkeits-Definition von zehn, besser: zwölf Wochen.
Kultur-Staatsminister Neumann hat auf dem Branchenhearing Filmwirtschaft am 12. März 2009 in Potsdam ausgeführt, dass er für eine tatsächliche Verbesserung der sozialen Situation der Film- und Medienschaffenden eintreten wird, die ihren spezifischen Arbeitsbedingungen entspricht. Auch CDU-Fraktionsvorsitzender Volker Kauder hat schnelle Revisionsüberlegungen angekündigt. Die Verbände der Film- und Fernsehbranche unterstützen die Politiker darin nachhaltig..

Die erneute Reform der Bezugsmöglichkeit für kurzfristig auf Produktionsdauer Beschäftigte ist überfällig und sollte von der neuen Bundesregierung alsbald angegangen werden.
Dies ist auchl wichtig, weil in der Film- und Medienwirtschaft als Innovationsbranche sich Strukturen zukünftiger Arbeitsverhältnisse bereits sehr früher und nachhaltiger abzeichnen.

Leider erwiesen sich in der Vergangenheit insbesondere SPD-Politiker als wenig einsichtsfähig. Ex-Finanzminister Steinbrück und Ex-Arbeitsminister Scholz (beide SPD) haben sich mit Finanzierungs- und auch mit ideologischen Vorbehalten als Verhinderer einer sozialen Absicherung von kreativen Berufen betätigt, die nicht in das Raster stetiger Beschäftigung passen. Eine solch eindimensionale Politik der SPD hat sich weder als sozial gerecht noch zukunftsfähig erwiesen..
JK

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